Der Gemeinderat hat aufgrund des vorzeitigen Rücktritts von Anjuscha Stucki per 30.06.2025 die
Ersatzwahl eines Mietglieds in den Gemeinderat
der Politischen Gemeinde Dozwil für den Rest der Amtsdauer 2023 bis 2027 auf
Sonntag, 18.05.2025 festgesetzt (2. Wahlgang: 28.09.2025).
Gestützt auf das Gesetz über das Stimm- und Wahlrecht § 36 sind Vorschläge zur Aufnahme in die Namenliste, welche zusammen mit dem Amtlichen Wahlzettel abgegeben wird, bis spätestens 24.03.2025 der Gemeindekanzlei Dozwil einzureichen (17.30 Uhr).
Die Vorgeschlagenen sind gemäss § 37 des Gesetzes über das Stimm- und Wahlrecht mit Name, Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum, Heimatort, Beruf und Wohnadresse sowie gegebenenfalls mit der Partei-Zugehörigkeit zu bezeichnen. Wahlvorschläge sind von den Vorgeschlagenen selbst und von mindestens zehn in Dozwil wohnhaften Stimmberechtigten zu unterzeichnen. Die Unterschriften können nicht zurückgezogen werden. Formulare sind bei der Gemeindeverwaltung erhältlich.
Die Meldung zur Aufnahme in die Namenliste bildet keine Voraussetzung für eine Kandidatur. Es sind auch stimmberechtigte Personen wählbar, welche nicht auf der Namenliste aufgeführt sind.