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- Ihre Gemeinde Dozwil

Bundesfeier 2024 mit Bundesrat Albert Rösti

Die 1. August-Feier 2024 findet wie folgt statt

mime file icon Flyer Bundesfeier 2024 (249 KB)

Reduzierte Öffnungszeiten Sommerferien

Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung während der Sommerferienzeit von

8. Juli bis 9. August 2024: Dienstag bis Freitag von 08.30 Uhr bis 11.30 Uhr

Am 1. und 2. August bleibt die Verwaltung Geschlossen. 

Neophyten

Ausreissen und einsacken: Das ganze Einjährige Berufkraut in den Neophytensack

Beim Einjährigen Berufkraut handelt es sich um einen invasiven Neophyten. Das heisst: diese exotische Pflanze weist Schadenspotenzial auf, vermehrt sich rasch und verdrängt einheimische Arten. Während der Frühlings- und Sommermonate ist die ideale Zeit, um diese Pflanze zu bekämpfen und im Neophytensack zu entsorgen – am besten vor der Blüte. Im kostenlosen Neophytensack kann gleich die ganze Pflanze – samt Wurzeln – entsorgt werden. Damit wird die Weiterverbreitung effektiv eingedämmt.
Das Einjährige Berufkraut, das ursprünglich aus Nordamerika stammt, hat einen entscheidenden Vorteil: Es ist gut getarnt, da es der Margerite oder der Kamille zum Verwechseln ähnlich sieht. Mit dem Wissen um einige Merkmale lässt sich das Einjährige Berufkraut aber gut erkennen: Die Blätter sind hellgrün und behaart, am Rand grob gezähnt. Das Blütenkörbchen ist 1 bis 2 cm breit und besteht aus vielen kleinen Zungenblüten in den Farben Weiss bis Rosa. Die Blütezeit erstreckt sich von Mai bis Oktober. Der Stängel ist behaart und oben verzweigt. Jede Pflanze kann bis zu 50'000 Samen bilden, was das Einjährige Berufkraut zu einer effektiven Vermehrerin macht. Da sie sich mit dem Wind verbreitet und ohne Befruchtung vermehren kann (Autogamie), reicht oft eine einzelne Pflanze aus, um einen ganzen Bestand zu bilden. Innerhalb weniger Jahre kann diese Art eine ganze Fläche besiedeln und damit den einheimischen Arten den Lebensraum rauben, was zur Abnahme der Artenvielfalt führt. Auch für landwirtschaftliche Kulturen stellt sie ein grosses Problem dar.
Um die Weiterverbreitung invasiver gebietsfremder Arten zu bremsen, ist neben der Bekämpfung auch die fachgerechte Entsorgung wichtig. Um diese zu erleichtern, steht den Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde der kostenlose Neophytensack zur Verfügung. Die transparenten 60-Liter-Säcke können bei der Gemeindeverwaltung kostenlos bezogen und gefüllt beim RAZ in Hefenhofen abgegeben werden. Sie werden in der Kehrichtverbrennungsanlage verbrannt.
Der Neophytensack ist eine gemeinsame Initiative der Fachstelle Biosicherheit des Amts für Umwelt Thurgau, des Abfallzweckverbands KVA Thurgau und dem Zweckverband Abfallverwertung Bazenheid (ZAB). Er wurde im April 2024 eingeführt.

((Bild 1)): Das Einjährige Berufkraut in Blüte, das Blütenkörbchen wird bis zu 2 cm breit.

((Bild 2)): Die Jungpflanze: Samt Wurzel ausjäten und direkt in den Neophytensack.

mime file icon Bild 1 (1 MB)

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Notfallnummern Gemeinde/Werke Dozwil

In Notfällen wenden Sie sich bitte an:

  • Allgemeine Notfälle: Bruno Germann - 079 508 22 09
  • Überführung Todesfall: Thalmann Transporte - 071 422 44 82
  • Strassenwart: Jürg Stadler - 079 600 66 49
  • Abwasser: Bruno Germann - 079 508 22 09
  • Wasser: Zürcher Aquatech - 071 411 15 51 / 076 329 16 60
  • Strom: Pfister AG - 071 463 90 78
  • FTTH: ftth@ew-dozwil.ch

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  • Allg. Email Werke:  wasser@ew-dozwil.ch  /  strom@ew-dozwil.ch  /  ftth@ew-dozwil.ch

EW Dozwil: Glasfaser-Kommunikationsnetz FTTH

Nahezu alle Einwohner von Dozwil und Hamisfeld können einen Glasfaser-Anschluss des EW Dozwil nutzen. Hier finden Sie die aktuellen Angebote als Alternative zur Schwisscom (Link).

Mit Fragen zu den Angeboten oder zum Anschluss wenden Sie sich bitte direkt an die Anbieter oder an ftth@ew-dozwil.ch. Gerne unterstützt Sie das EWD auch beim Wechsel von Ihrem aktuellen Anbieter zu einem Anbieter auf der Plattform von LiteXchange.

Link:

Abstimmungs-Hilfe: App VotelInfo

Die Bundeskanzlei hat unter Beizug des Bundesamtes für Statistik BFS und in enger Zusammenarbeit mit dem Kanton Zürich die App «VoteInfo» entwickelt. Die App bietet seit der Abstimmung vom 10. Februar 2019 einen neuen mobilen Zugang zu den offiziellen Informationen über die eidgenössischen und kantonalen Abstimmungen.

Auf der App «VoteInfo» finden Sie neben den Abstimmungserläuterungen des Bundesrats auch die Erklärvideos der Bundeskanzlei zu den eidgenössischen Abstimmungsvorlagen vom 19. Mai 2019.

Die App ist kostenlos auf Google Play oder im App Store erhältlich.

VoteInfo auf Android: https://play.google.com/store/apps/details?id=ch.bk.voteinfo  

VoteInfo auf iOS: https://itunes.apple.com/ch/app/id1434819062